Leistungen der Krankenkasse

Nicht jeder kennt die Bedeutung von krankenpflegerischen Fachbegriffen, die von den Kassen definiert werden. In diesen Begriffen werden die Bereiche festgelegt, deren Kosten die Kassen übernehmen. Wir helfen Ihnen dabei.

Behandlungspflege ist häusliche Krankenpflege (und wird nach SGB V abgerechnet). Die Behandlungspflege wird durch einen Arzt verordnet (wie bei einem Rezept). Man erhält sie auch ohne Pflegegrad, sie muss jedoch von der Krankenkasse genehmigt werden.

Maßnahmen der ärztlichen Behandlung werden meist an Pflegefachkräfte delegiert. Sie dienen dazu, Krankheiten zu heilen, eine Verschlimmerung zu verhindern oder Beschwerden zu lindern.

Die Behandlungspflege beinhaltet beispielsweise folgende Leistungen: