Leistungen der Pflegeversicherung

Der Pflegegrad bestimmt den Leistungsanspruch gegenüber der Pflegeversicherung.

Pflegegrade Geldleistung Sachleistung Entlastungsbetrag
zweckgebunden
Pflegegrad 1 125 €
Pflegegrad 2 316 € 689 € 125 €
Pflegegrad 3 545 € 1.298 € 125 €
Pflegegrad 4 728 € 1.612 € 125 €
Pflegegrad 5 901 € 1.995 € 125 €

Die Pflegegrade spiegeln die Pflegebedürftigkeit wieder. Die Selbstständigkeit ist Maßstab für Pflegebedürftigkeit. Der Menschen, seine Ressourcen und Fähigkeiten stehen im Mittelpunkt bei der Bestimmung der Pflegebedürftigkeit. Es werden seine kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, psychische Problemlagen und die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakten bewertet.

Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: Von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).

Entlastungsbetrag

WER

ambulant gepflegte Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5)

WIEVIEL   125 Euro pro Monat

WOFÜR
  • Betreuung im Alltag
  • Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • Organisation des Pflegealltags
  • Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5,
 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung)
  • (Co-)Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege
  • vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege

ACHTUNG   zweckgebunden